Inkasso zugunsten der Insolvenzmasse

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Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gehört es zu den Kernaufgaben Außenstände der Insolvenzschuldnerin zugunsten der Masse einzuziehen. Dabei wird immer wieder die Auffassung vertreten, der Forderungseinzug gehöre zu den ureigensten Aufgaben des Insolvenzverwalters und müsse von diesem persönlich durchgeführt werden. Anerkannt ist jedoch ferner, dass sich der Insolvenzverwalter auch beispielsweise für Verwertungstätigkeiten externer Spezialisten bedienen darf. Warum soll das für den Forderungseinzug nicht gelten, wenn der Masse nur im Erfolgsfalle Kosten entstehen?

Auch stellen wir fest, dass oftmals der Forderungseinzug mangels Kapazitäten und Masse nur mit mäßiger Intensität betrieben wird und vorhandene Vollstreckungstitel kurz vor Abschluss des Verfahrens zu für die Masse ungünstigen Konditionen verkauft werden.

Unser Ziel ist es, den Insolvenzverwalter bereits zu Beginn des eröffneten Insolvenzverfahrens im Forderungseinzug und vor allem bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung als Spezialist und Kooperationspartner zu unterstützen. Die konsequente und zügige Vollstreckung kommt letztlich der Masse und damit sowohl dem Gläubiger, aber auch dem Insolvenzverwalter zugute. Gebühren werden nur im Erfolgsfalle erhoben. Fordern Sie jetzt unser Angebot an!

Für Ihre
Mandanten

Service für Ihre
Mandanten

Durchführung der
Zwangsvollstreckung aus
vorhandenen Titeln
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Titelbeschaffung im Rahmen des
gerichtlichen Mahnverfahrens

Für Sie als
Kanzlei

Forderungsmanagement in
eigener Sache

Gerne übernehmen wir
für Sie den Einzug der
unbezahlten Kostennoten
und Vollstreckungstitel
gegen Ihre eigenen
Mandanten.

Für Sie als
Insolvenzverwalter

Inkasso zugunsten der
Insolvenzmasse

Unser Aufgabe: Sie als
Insolvenzverwalter beim
Forderungseinzug zugunsten der
Insolvenzmasse als Spezialist und
Kooperationspartner zu
unterstützen

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